AGB
AGB
1.0 Allgemein
1.1 Der Visoplan - Dienstleister bietet diverse Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet an.
1.2 Voraussetzungen für den Zugang zum Visoplan ist die Online-Registrierung des Benutzers. Damit werden zugleich die allgemeinen Verwendungs- und Lieferbedienungen vollumfänglich akzeptiert.
1.3 Der Visoplan- Dienstleister behält sich vor, die Visoplan - Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen anzupassen.
1.4 Der Visoplan - Dienstleister stellt seine Visoplan - Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages mit dem entsprechenden Benutzer zur Verfügung.
1.5 Nimmt der Benutzer mittels den Visoplan - Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Benutzer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Dienstleistungen verantwortlich. Im Schadenfall wird dieser haftpflichtig.
1.6 Für einen optimalen Ablauf im Visoplan Datenverkehr ist der Benutzer verpflichtet, die minimalsten Auflagen für Hard- und Software gemäss den Vorgaben des Visoplan zu erfüllen. (Systemanforderungen Benutzer)
1.7 Zur Vereinfachung von News und Informationen über Funktionen, Dienstleistungen und Möglichkeiten von Visoplan und der az repro ag willigt der Visoplan Benutzer automatisch mit der Akzeptanz der AGB zum Erhalt von digitalen Newsletter ein.
2.0 Daten- und Urheberrecht
2.1 Der Benutzer von Visoplan trägt die Verantwortung für die Berechtigung der abgelegten Benutzer-Daten.
2.2 Er verpflichtet sich, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes und des Urheberrechtes einzuhalten.
2.3 Reproduktionen (Plot) der Daten werden nur unter der Voraussetzung, dass der Besteller die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigungen auf sich nimmt, vorgenommen
2.4 Visoplan ist Teil einer gesamten partnerschaftlichen Visoplan-Software Gruppe. Diese Gruppe ist berechtigt untereinander Daten, Softwareupdates, Neuprogrammierungen, Entwicklungen auszutauschen.
3.0 Haftung von Daten
3.1 Die abgelegten Daten müssen ordnungsgemäss gesichert werden.
3.2 Für allfällige Schäden an der EDV-Infrastruktur des Visoplan-Dienstleisters, die durch fehlerhafte oder mit Computerviren behaftete abgelegte Daten entstehen, ist der Benutzer vollumfänglich haftbar.
3.3 Bei Ausfällen oder Datenverlusten kann der Visoplan - Dienstleister nicht haftbar gemacht werden.
4.0 Lieferungen
4.1 Der Visoplan - Dienstleister ist bestrebt, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten. Die angegebenen Lieferzeiten sind jedoch unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen infolge höherer Gewalt, Streiks, usw. ist der Benutzer nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
4.2 Lieferungen ausserhalb des Liefergebietes des Visoplan- Dienstleisters werden mit einem Porto gesondert verrechnet.
4.3 Beschädigungen irgendwelcher Art sind durch die Transportfirmen in Form eines Protokolls sofort beim Eintreffen der Sendung feststellen zu lassen.
4.4 Reklamationen können nur innerhalb von zwei Werktagen nach erfolgter Lieferung berücksichtigt werden.
4.5 Der Zuschlag für Lieferungen an Dritte beträgt mindestens Fr. 10.00 oder wird nach Aufwand verrechnet.
5.0 Pflichten des Visoplan- Dienstleisters
5.1 Der Visoplan - Dienstleister garantiert grundsätzlich eine Verfügbarkeit des Visoplan von 24 Stunden an 365 Tagen. Die Verfügbarkeit kann durch Dritte oder für Wartungs- und Servicearbeiten unterschritten werden.
5.2 Reparaturen werden während den normalen Büroöffnungszeiten - normalerweise innert 8 Stunden - erledigt.
6.0 Pflichten des Visoplan - Benutzer
6.1 Nach der Online-Registrierung kann der Benutzer mit seinem Username und seinem Passwort das Visoplan benützen. Der Username und sein persönliches Passwort sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Visoplan - Dienstleister haftet bei Missbrauch durch Dritte nicht.
6.2 Der Benutzer verpflichtet sich, den Visoplan - Dienstleister über Störungen, Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen, über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogene Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.
6.3 Die Gebühren werden dem Benutzer gemäss Vertrag in Rechnung gestellt.
7.0 Beginn, Dauer und Auflösung der Visoplan - Dienstleistung
7.1 Die Visoplan - Dienstleistung beginnt mit der Online-Registrierung des Benutzers.
7.2 Die Dienstleistung wird auf mind. 12 Monate abgeschlossen, anders lautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten.
7.3 Die Vertragsdauer einer Visoplan Dienstleistung verlängert sich automatisch um 12 Monate. Sie kann unter Einhaltung der 6-monatingen Kündigungsfrist gekündigt werden. Kündigungen jeweils auf den 31.12. des laufenden Jahres.
7.4 Der Visoplan - Dienstleister ist nicht verpflichtet jeden Benutzer zuzulassen.
7.5 Aus wichtigen Gründen kann der Visoplan - Dienstleister die Zulassung jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen.
7.6 Die Dienstleistung wird bis zur Auflösung der Registrierung gewährleistet.
8.0 Rechnungsstellung/ Zahlungsbedienungen
8.1 Bei Anwendung und Benutzung von Plot-Dienstleistungen beim Visoplan - Dienstleister, werden dem Projekt oder dem Benutzer allenfalls keine Gebühren für das Visoplan berechnet. (gemäss Vertrag)
8.2 Verschiedene Bereiche des Visoplan können kostenpflichtig sein. Eine allfällige Verrechnung erfolgt gemäss Dienstleistungsvertrag oder spezieller Abmachung.
8.3 Für regelmässige Kunden erfolgt die Verrechnung monatlich.
8.4 Die Rechnungen sind zahlbar netto innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum.